Häufige Fragen

Kurz erklärt.

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Allgemein

Was kostet mich die Beratung?

Nichts. Ich werde von meinen zertifizierten Bildungspartnern vergütet. Das gilt für Unternehmen und für Arbeitssuchende.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Agentur für Arbeit, bei manchen Arbeitssuchenden das Jobcenter. Ich bereite alles so vor, dass der Antrag vollständig und gut begründet ist.

Berätst du auch außerhalb von Sachsen?

Ja. Digital per Telefon oder Video berate ich in ganz Deutschland. Persönlich vor Ort komme ich zu dir in Sachsen.

Welche Weiterbildungen gibt es?

Für fast jeden Bereich im Unternehmen: KI und Automatisierung im Büro, digitale Finanz- und Lohnbuchhaltung, Einkauf und Logistik, E-Commerce, Online-Marketing, Vertrieb, Recruiting, UX- und Webdesign sowie Digitalisierungsmanagement und IT-Sicherheit. Die Module lassen sich kombinieren.

Wie wird gelernt?

Online mit Live-Sessions, Praxisübungen und einem Abschlussprojekt. Am Ende gibt es ein anerkanntes Arbeitsmarktzertifikat.

Für Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Bei unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts für die Lernzeit. Bei 50 bis 499 Beschäftigten sind es jeweils 50 %, ab 500 Beschäftigten jeweils 25 %.

Berätst du auch größere Unternehmen?

Ja, auch ab 500 Beschäftigten. Die Förderung ist dort geringer, trotzdem kann sich eine gezielte Weiterbildung für einzelne Teams lohnen.

Wie viel Aufwand habe ich?

Wenig. Ich fülle die Antragsunterlagen größtenteils aus. Dein Team ergänzt nur persönliche Angaben wie die Anschrift. Vor dem Versand prüfe ich alles noch einmal.

Wie lange dauert es bis zum Start?

Die Prüfung durch die Agentur für Arbeit dauert erfahrungsgemäß rund vier Wochen. Danach legen wir den Starttermin fest.

Lernt mein Team während der Arbeitszeit?

Ja. Die Lernzeit ersetzt Arbeitszeit. Für diese Stunden bekommst du den Zuschuss zum Arbeitsentgelt, monatlich aufs Firmenkonto. Berufsbegleitend wird meist in Teilzeit gelernt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Unter anderem: Weiterbildung und Bildungseinrichtung sind zugelassen (AZAV), die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten, und der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Den Einzelfall prüfe ich im Erstgespräch.

Für Arbeitssuchende

Kann ich als arbeitssuchende Person gefördert werden?

Ja, mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit werden die Lehrgangskosten übernommen. Ich helfe dir bei der Vorbereitung.

Ich bin angestellt. Kann ich mich trotzdem melden?

Gern. Bei Beschäftigten stellt der Arbeitgeber den Förderantrag. Ich spreche auf Wunsch mit deiner Geschäftsführung oder Personalabteilung und erkläre, was dein Unternehmen davon hat.