Für Unternehmen

Weiterbildung, die zu euren Abläufen passt.

Ich finde mit dir heraus, wo die Digitalisierung eure Abläufe verändert und wer im Team davon profitiert. Dann wähle ich die passenden Weiterbildungen aus und erledige den Papierkram.

Förderung nach § 82 SGB III

Und der Staat fördert mit.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützt der Staat Betriebe, die ihre Leute weiterbilden. Je kleiner der Betrieb, desto höher die Förderung.

Mein Schwerpunkt
unter 50 Beschäftigte
100 %Lehrgangskosten
75 %Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Häufig
50 bis 499 Beschäftigte
50 %Lehrgangskosten
50 %Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Auch möglich
ab 500 Beschäftigte
25 %Lehrgangskosten
25 %Zuschuss zum Arbeitsentgelt
100 % auch bei 50 bis 499 BeschäftigtenLehrgangskosten für Mitarbeitende ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung.
Ohne Berufsabschluss?Für eine abschlussorientierte Weiterbildung gelten eigene, höhere Sätze (§ 81 Abs. 2 SGB III).
Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.Ich bereite alles so vor, dass dein Antrag vollständig und sauber ist.

Wer zahlt was?

Dein Aufwand bleibt klein.

Dein Team lernt während der Arbeitszeit, meist berufsbegleitend in Teilzeit. Für die Stunden, in denen gelernt statt gearbeitet wird, bekommst du einen Zuschuss zum Lohn.

Lehrgangskostenzahlt die Agentur für Arbeit direkt an die Bildungseinrichtung
bis 100 %
Zuschuss zum Arbeitsentgeltmonatlich auf dein Firmenkonto
bis 75 %
Meine Beratunginklusive Antrag und Begleitung
0 €

Voraussetzungen im Überblick

  • Bildungseinrichtung und Weiterbildung sind für die Förderung zugelassen (AZAV). Das gilt für alle meine Bildungspartner.
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten.
  • Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • In den letzten zwei Jahren gab es für die Person keine Förderung nach § 82 SGB III.

Stand: Oktober 2026, Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Im Erstgespräch prüfe ich jeden Einzelfall.

Ablauf im Detail

Ich begleite dich bei jedem Schritt.

Du kümmerst dich um dein Geschäft. Ich kümmere mich um Auswahl, Antrag und Abstimmung.

  1. Kennenlernen

    Erstgespräch per Telefon, Videocall (zum Beispiel Google Meet) oder vor Ort in deinem Betrieb in Sachsen.

  2. Bedarf klären

    Wo verändern Digitalisierung und Automatisierung eure Abläufe? Welche Positionen und Mitarbeitenden betrifft das? Was bringt euch langfristig weiter?

  3. Agentur für Arbeit einbinden

    Ich stelle den Kontakt zur Agentur für Arbeit her. Sie verwaltet die Förderung und entscheidet über den Antrag.

  4. Weiterbildung festlegen

    Wir wählen die Module aus und legen fest, ob in Teilzeit oder Vollzeit gelernt wird und wann es losgeht.

  5. Antrag vorbereiten

    Ich fülle die Unterlagen größtenteils aus. Dein Team ergänzt nur persönliche Angaben. Vor dem Versand prüfe ich alles noch einmal auf Vollständigkeit und Fehler.

  6. Prüfung ca. 4 Wochen

    Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag. In dieser Zeit halte ich dich auf dem Laufenden.

  7. Zusage & Onboarding

    Nach der Förderzusage steht der Starttermin fest. Es folgt ein Onboarding-Gespräch mit der Bildungseinrichtung, danach kommen die Zugangsdaten.

  8. Die Weiterbildung läuft

    Die Lehrgangskosten gehen direkt an die Bildungseinrichtung. Deinen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bekommst du monatlich aufs Firmenkonto.

Themen

Weiterbildungen für jeden Bereich deines Unternehmens.

Ein typisches Beispiel

Büro mit 12 Beschäftigten

Zwei Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung lernen berufsbegleitend in Teilzeit, wie sie KI-Assistenten und Automatisierung im Büroalltag einsetzen.

  • Die Lehrgangskosten übernimmt die Agentur für Arbeit vollständig.
  • Für die Lernstunden bekommt das Büro 75 % des Arbeitsentgelts als Zuschuss.
  • Den Antrag habe ich vorbereitet, die Geschäftsführung hat unterschrieben.

Beispielhafte Darstellung zur Veranschaulichung.

Bereit für das Erstgespräch?

In einem kurzen Gespräch klären wir, wer aus deinem Team in Frage kommt und welche Förderung realistisch ist. Danach entscheidest du in Ruhe.